Vorgehen

Das GEK Sense21 wurde in drei Phasen erarbeitet: In der ersten Phase wurde der heutige Zustand aus ökologischer, wasserbaulicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht beschrieben (Ist-Zustand). In der zweiten Phase wurden die Ziele aus fachlicher und gesellschaftlicher Sicht formuliert und in einem Fachstellen- und einem Bürgerleitbild festgehalten.

Aus der Synthese der beiden Leitbilder wurde der gewünschte Zustand der Sense für die Mitte des 21. Jahrhunderts abgeleitet. In der dritten Phase wurden schliesslich Strategien und Massnahmen festgelegt, mit denen diese Ziele erreicht werden können. Das GEK ist nicht behördenverbindlich, bildet jedoch die Grundlage für die Erarbeitung behördenverbindlicher Richtpläne und auch für künftige konkrete Wasserbauvorhaben.

Mitte 2021 startete die koordinierte Erarbeitung der auf dem GEK Sense21 basierenden Richtpläne. Im Kanton Bern wird ein kantonaler Gewässerrichtplan und im Kanton Freiburg werden kommunale Teilrichtpläne der betroffenen Gemeinden erstellt. Die Richtpläne werden zusammen mit den Fachstellen der Kantone und des Bundes sowie einer Begleitgruppe, in der die betroffenen Gemeinden und die Infrastrukturbetreiber vertreten sind, erarbeitet. Die Interessenverbände sowie die Bevölkerung werden sich im Rahmen von öffentlichen Mitwirkungen einbringen können.